Ungefragte Bilder
Ein unaufgefordertes Genitalbild ist kein Flirtversuch, sondern eine Zumutung, und in Deutschland kann es als Verbreitung pornographischer Inhalte strafbar sein. Dass es „nur ein Bild“ sei, ändert nichts daran, dass der Empfänger es nicht wollte.
Hier kommen Bilder in Nachrichten deshalb verdeckt an und werden erst auf Klick sichtbar. Das nimmt der Sache die Überrumpelung, ersetzt aber nicht die Frage vorher.
Wie man fragt
Eine Frage genügt: „Magst du so etwas bekommen?“ Wer sie stellt, verliert nichts – und wer sie nicht stellt, gewinnt bestenfalls Zeit und riskiert das Ende der Unterhaltung.
Dasselbe gilt für den Ton beim Schreiben. Ein deutlicher Wechsel ins Explizite braucht eine kurze Vergewisserung, dass das gerade passt. Was in der einen Unterhaltung erwünscht ist, ist in der anderen ein Abbruchgrund.
- Vorher fragen, ob Bilder erwünscht sind
- Beim Themenwechsel kurz absichern
- Ein Nein nicht als Zwischenstand behandeln
- Keine Bilder Dritter weitergeben
Wenn man selbst Bilder schickt
Was einmal verschickt ist, lässt sich nicht zurückholen. Deshalb gilt: Gesicht, Tätowierungen und markante Hintergründe weglassen, wenn man nicht sicher ist – das reduziert den Schaden erheblich, falls etwas passiert.
Zustimmung zum Empfang ist nicht Zustimmung zur Weitergabe. Ein intimes Bild ohne Einwilligung weiterzugeben, ist strafbar, auch innerhalb einer Gruppe von Bekannten.
Aufnahmen beim Sex
Ein Foto oder Video während des Sex braucht eine eigene, ausdrückliche Zustimmung. Sie ist nicht in der Zustimmung zum Sex enthalten, und heimliche Aufnahmen sind strafbar.
Sinnvoll ist außerdem, vorher zu klären, wo eine solche Aufnahme gespeichert wird und wann sie gelöscht wird. Automatische Cloud-Sicherungen sind der häufigste Weg, auf dem solche Dateien an unerwarteten Stellen auftauchen.