Lustnah
Grenzen

Einvernehmlichkeit beim Schreiben und bei Bildern

Auch im Chat gilt: gefragt wird vorher, nicht nachher.

Einvernehmlichkeit endet nicht bei körperlichen Begegnungen. Im Schriftverkehr ist sie sogar leichter herzustellen – man hat Zeit zum Nachdenken – und wird trotzdem häufiger übergangen als anderswo.

01

Ungefragte Bilder

Ein unaufgefordertes Genitalbild ist kein Flirtversuch, sondern eine Zumutung, und in Deutschland kann es als Verbreitung pornographischer Inhalte strafbar sein. Dass es „nur ein Bild“ sei, ändert nichts daran, dass der Empfänger es nicht wollte.

Hier kommen Bilder in Nachrichten deshalb verdeckt an und werden erst auf Klick sichtbar. Das nimmt der Sache die Überrumpelung, ersetzt aber nicht die Frage vorher.

02

Wie man fragt

Eine Frage genügt: „Magst du so etwas bekommen?“ Wer sie stellt, verliert nichts – und wer sie nicht stellt, gewinnt bestenfalls Zeit und riskiert das Ende der Unterhaltung.

Dasselbe gilt für den Ton beim Schreiben. Ein deutlicher Wechsel ins Explizite braucht eine kurze Vergewisserung, dass das gerade passt. Was in der einen Unterhaltung erwünscht ist, ist in der anderen ein Abbruchgrund.

  • Vorher fragen, ob Bilder erwünscht sind
  • Beim Themenwechsel kurz absichern
  • Ein Nein nicht als Zwischenstand behandeln
  • Keine Bilder Dritter weitergeben
03

Wenn man selbst Bilder schickt

Was einmal verschickt ist, lässt sich nicht zurückholen. Deshalb gilt: Gesicht, Tätowierungen und markante Hintergründe weglassen, wenn man nicht sicher ist – das reduziert den Schaden erheblich, falls etwas passiert.

Zustimmung zum Empfang ist nicht Zustimmung zur Weitergabe. Ein intimes Bild ohne Einwilligung weiterzugeben, ist strafbar, auch innerhalb einer Gruppe von Bekannten.

04

Aufnahmen beim Sex

Ein Foto oder Video während des Sex braucht eine eigene, ausdrückliche Zustimmung. Sie ist nicht in der Zustimmung zum Sex enthalten, und heimliche Aufnahmen sind strafbar.

Sinnvoll ist außerdem, vorher zu klären, wo eine solche Aufnahme gespeichert wird und wann sie gelöscht wird. Automatische Cloud-Sicherungen sind der häufigste Weg, auf dem solche Dateien an unerwarteten Stellen auftauchen.

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Ist ein ungefragtes Genitalbild strafbar?

Es kann als Verbreitung pornographischer Inhalte strafbar sein. Unabhängig davon ist es ein Grund zum Melden und Blockieren.

Darf ich ein Bild weitergeben, das ich bekommen habe?

Nein. Die Zustimmung galt dir, nicht der Verbreitung. Ohne Einwilligung ist die Weitergabe strafbar.

Wie schütze ich mich, wenn ich Bilder schicke?

Gesicht, Tätowierungen und markante Hintergründe weglassen. Das verhindert nichts, begrenzt aber den Schaden.

Nächster Schritt

Erst ansehen. Dann selbst entscheiden.

Öffentliche Profile kannst du sofort öffnen. Für private Nachrichten und ein eigenes Profil ist eine kostenlose Registrierung erforderlich – ohne Abo und jederzeit löschbar.