Bildbasierte Gewalt
Das Verbreiten intimer Aufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person.
Der Fachbegriff lautet NCII, non-consensual intimate images. Die verbreitete Bezeichnung Rachepornos ist irreführend, weil sie ein Motiv unterstellt und die Tat verharmlost.
In Deutschland ist die Verbreitung nach § 201a StGB strafbar. Betroffene können zusätzlich zivilrechtlich Unterlassung und Schadensersatz verlangen.
Praktisch hilfreich: Beweise sichern, bevor etwas gelöscht wird, Meldewege der Plattformen nutzen und Beratungsstellen einschalten, die Erfahrung mit der Löschung von Inhalten haben.