Lustnah
Sicherheit und Schutz

Bildbasierte Gewalt

Das Verbreiten intimer Aufnahmen ohne Einwilligung der abgebildeten Person.

Der Fachbegriff lautet NCII, non-consensual intimate images. Die verbreitete Bezeichnung Rachepornos ist irreführend, weil sie ein Motiv unterstellt und die Tat verharmlost.

In Deutschland ist die Verbreitung nach § 201a StGB strafbar. Betroffene können zusätzlich zivilrechtlich Unterlassung und Schadensersatz verlangen.

Praktisch hilfreich: Beweise sichern, bevor etwas gelöscht wird, Meldewege der Plattformen nutzen und Beratungsstellen einschalten, die Erfahrung mit der Löschung von Inhalten haben.

Zuletzt überarbeitet am 17.08.2026. Alle Begriffe