Recht am eigenen Bild
Niemand darf ein Bild von dir ohne deine Einwilligung verbreiten.
Das Recht am eigenen Bild ist im Kunsturhebergesetz geregelt. Es bedeutet: Auch ein Bild, das dir jemand freiwillig geschickt hat, gehört nicht ihm zur Weitergabe.
Umgekehrt gilt dasselbe für Bilder, die du bekommst. Ein Screenshot eines Profils in einer Gruppe weiterzuleiten ist keine Kleinigkeit, sondern eine Verbreitung.
Eine Einwilligung ist widerrufbar. Wer sein Einverständnis zurückzieht, kann die Löschung verlangen.