Lustnah
Diskretion

Screenshots, Weitergabe und die Grenze

Anfertigen und Verbreiten sind zwei verschiedene Dinge – rechtlich wie praktisch.

Bildschirmfotos lassen sich technisch nicht verhindern. Rechtlich ist der Unterschied entscheidend zwischen dem Anfertigen für sich, dem Weiterzeigen und dem Verbreiten – und beim letzten Punkt endet der Spielraum abrupt.

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Zur Beweissicherung ist es richtig

Wer belästigt, bedroht oder betrogen wird, sollte Bildschirmfotos anfertigen: mit Datum, Uhrzeit, Anzeigename und möglichst der Profiladresse im Bild. Das ist die Grundlage für jede Meldung und für eine Anzeige.

Solche Aufnahmen dienen der Rechtsverfolgung und sind unproblematisch. Wichtig ist, sie zu sichern, bevor der andere sein Profil löscht – danach ist der Verlauf oft nicht mehr greifbar.

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Weitergabe intimer Bilder

Ein intimes Bild ohne Einwilligung weiterzugeben, ist in Deutschland strafbar. Einschlägig sind der Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen und, bei Erpressung damit, weitere Tatbestände. Dass das Bild freiwillig geschickt wurde, ändert daran nichts – die Zustimmung galt dem Empfänger, nicht der Verbreitung.

Das gilt auch für das Herumzeigen im Freundeskreis. Der häufigste Fall ist kein Portal im Netz, sondern eine Gruppe unter Bekannten.

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Wenn eigene Bilder verbreitet wurden

Der erste Schritt ist Beweissicherung, der zweite eine Meldung bei der Plattform, auf der es erscheint. Große Anbieter haben dafür eigene Verfahren, und es gibt Initiativen, die beim Auffinden und Entfernen helfen.

Parallel ist eine Anzeige möglich; dazu gehört auch der zivilrechtliche Weg über Unterlassung und Schadenersatz. Beides schließt einander nicht aus, und beides beginnt mit denselben gesicherten Belegen.

  • Bildschirmfotos mit Adresse und Zeitstempel sichern
  • Bei der Plattform melden, auf der es erscheint
  • Anzeige erstatten, Belege mitbringen
  • Beratungsstelle einschalten, das ist kostenlos
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Vorbeugen, soweit möglich

Bilder ohne Gesicht, ohne erkennbare Tätowierungen und ohne markanten Hintergrund sind im Ernstfall schwerer zuzuordnen. Das ist keine Garantie, verringert aber den Schaden erheblich.

Warnungen bei Bildschirmfotos, wie manche Dienste sie anzeigen, sind ein Hinweis und kein Schutz: Ein zweites Telefon fotografiert jeden Bildschirm, ohne dass irgendetwas ausgelöst wird.

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Darf ich einen Chatverlauf als Beweis speichern?

Ja. Zur Rechtsverfolgung ist das zulässig und sinnvoll.

Ist die Weitergabe eines Nacktbildes strafbar?

Ohne Einwilligung ja. Dass es freiwillig geschickt wurde, ist keine Erlaubnis zur Verbreitung.

Was tun, wenn Bilder von mir im Netz stehen?

Beweise sichern, bei der Plattform melden, Anzeige erstatten und eine Beratungsstelle einschalten – die Hilfe dort ist kostenlos.

Nächster Schritt

Erst ansehen. Dann selbst entscheiden.

Öffentliche Profile kannst du sofort öffnen. Für private Nachrichten und ein eigenes Profil ist eine kostenlose Registrierung erforderlich – ohne Abo und jederzeit löschbar.