Der Grundsatz
Zustimmung ist ein fortlaufender Zustand, kein Schalter. Sie kann jederzeit zurückgenommen werden: vor dem Treffen, an der Tür, im Zimmer, mitten im Geschehen. Ein Grund ist nicht erforderlich.
Rechtlich ist das in Deutschland eindeutig. Sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen sind strafbar, unabhängig davon, was vorher vereinbart, geschrieben oder bereits getan wurde.
Wie man mittendrin aufhört
Ein Wort genügt: „Stopp“, „warte“, „ich will nicht mehr“. Wenn Sprechen schwerfällt, hilft eine körperliche Bewegung – sich abwenden, aufsetzen, die Hand wegnehmen. Beides ist ein Signal, das verstanden werden muss.
Manche Menschen erstarren in solchen Momenten und bringen nichts heraus. Das ist eine bekannte Reaktion und keine Zustimmung. Wer merkt, dass sein Gegenüber erstarrt, hört auf und fragt nach – nicht umgekehrt.
Wenn das Gegenüber aufhört
Die richtige Reaktion ist einfach: sofort aufhören, Abstand herstellen, nachfragen, ob alles in Ordnung ist. Keine Enttäuschung äußern, keine Erklärung verlangen, kein Vorwurf über den Zeitpunkt.
Was danach kommt, entscheidet die andere Person. Manche wollen reden, manche allein sein, manche einfach schlafen. Alle drei sind in Ordnung, und keines davon erfordert eine Rechtfertigung.
- Sofort aufhören, ohne Rückfrage
- Abstand herstellen, Decke anbieten
- Fragen, was gebraucht wird
- Keine Enttäuschung äußern
Bedingte Zustimmung
Eine Zusage kann an Bedingungen geknüpft sein – etwa an ein Kondom. Wird diese Bedingung heimlich unterlaufen, entfällt die Zustimmung. Für das heimliche Entfernen eines Kondoms gibt es einen eigenen Begriff, und es ist in Deutschland strafbar.
Dasselbe gilt für Absprachen über Aufnahmen. Ein Foto oder Video während des Sex braucht eine eigene, ausdrückliche Zustimmung – die Zustimmung zum Sex enthält sie nicht.