Erstarren
Eine unwillkürliche Schutzreaktion, die häufig mit Einverständnis verwechselt wird.
Neben Kampf und Flucht ist Erstarren die dritte Reaktion des Körpers auf Bedrohung. Sie ist nicht steuerbar und tritt bei sexuellen Übergriffen sehr häufig auf.
Betroffene machen sich hinterher oft Vorwürfe, sich nicht gewehrt zu haben. Das ist ein Missverständnis über die eigene Physiologie, kein Versäumnis.
Rechtlich ist Gegenwehr in Deutschland seit 2016 ausdrücklich nicht erforderlich, damit eine Handlung strafbar ist.