Lustnah
Einvernehmlichkeit und Grenzen

Übergriff

Jede sexuelle Handlung gegen oder ohne den erkennbaren Willen einer Person.

Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz Nein heißt Nein. Strafbar ist nach § 177 StGB, wer gegen den erkennbaren Willen handelt – Gegenwehr ist ausdrücklich nicht erforderlich.

Ein Übergriff braucht keine Gewalt. Weitermachen nach einem Stopp, das Entfernen des Kondoms, das Ausnutzen von Schlaf oder Rausch: All das fällt darunter.

Betroffene reagieren häufig mit Erstarren statt mit Widerstand. Das ist eine bekannte Schutzreaktion des Körpers und kein Zeichen von Einverständnis.

Ausführlich im Ratgeber: Ein Treffen abbrechen

Zuletzt überarbeitet am 17.08.2026. Alle Begriffe