Übergriff
Jede sexuelle Handlung gegen oder ohne den erkennbaren Willen einer Person.
Seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 gilt in Deutschland der Grundsatz Nein heißt Nein. Strafbar ist nach § 177 StGB, wer gegen den erkennbaren Willen handelt – Gegenwehr ist ausdrücklich nicht erforderlich.
Ein Übergriff braucht keine Gewalt. Weitermachen nach einem Stopp, das Entfernen des Kondoms, das Ausnutzen von Schlaf oder Rausch: All das fällt darunter.
Betroffene reagieren häufig mit Erstarren statt mit Widerstand. Das ist eine bekannte Schutzreaktion des Körpers und kein Zeichen von Einverständnis.