Lustnah
Grenzen

Alkohol und Zustimmung

Es gibt keine Promillegrenze. Es gibt eine erkennbare Grenze.

Alkohol gehört zu vielen Begegnungen und macht die Frage der Zustimmung komplizierter. Die Rechtslage ist dabei klarer, als viele denken – und die praktische Regel, die daraus folgt, ist einfach.

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Die rechtliche Lage

Maßgeblich ist, ob eine Person in der Lage ist, einen Willen zu bilden und zu äußern. Wer dazu wegen des Zustands nicht mehr fähig ist, kann nicht wirksam zustimmen; sexuelle Handlungen an dieser Person sind strafbar.

Eine Promillegrenze gibt es dafür nicht. Es kommt auf die erkennbaren Umstände an: Orientierung, Sprache, Gang, Ansprechbarkeit. Und maßgeblich ist, was erkennbar war, nicht was jemand hinterher behauptet, geglaubt zu haben.

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Die praktische Regel

Im Zweifel passiert nichts. Wer schwankt, nicht mehr klar spricht oder wegdämmert, ist nicht in einem Zustand, in dem eine Zustimmung möglich ist – unabhängig davon, was vorher besprochen wurde.

Das ist kein Verzicht, sondern eine Verschiebung. Ein Treffen, das an diesem Punkt endet, kann an einem anderen Tag weitergehen. Der umgekehrte Fall lässt sich nicht rückgängig machen.

  • Undeutliche Sprache oder Orientierungslosigkeit
  • Wiederholtes Wegdämmern
  • Erbrechen oder Kreislaufprobleme
  • Verhalten, das der Person sonst fremd ist
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Wenn beide getrunken haben

Auch dann gilt die Verantwortung für beide. Eigener Alkoholkonsum entschuldigt nichts – wer nicht mehr einschätzen kann, ob der andere zustimmungsfähig ist, hat genau deshalb aufzuhören.

Sinnvoll ist eine Absprache vorher: Wenn beide getrunken haben, wird nichts Neues ausprobiert, und im Zweifel wird der Abend beendet. Nüchtern getroffene Vereinbarungen tragen an dieser Stelle weiter als spontane Einschätzungen.

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Verdacht auf K.-o.-Mittel

Plötzliche starke Wirkung nach wenig Alkohol, Übelkeit, Erinnerungslücken oder Muskelschwäche sind Warnzeichen. Dann gilt: nicht allein bleiben, jemanden anrufen, ärztliche Hilfe suchen.

Wichtig ist die Eile: Die meisten dieser Substanzen sind nur wenige Stunden nachweisbar. Eine Urinprobe möglichst früh ist der einzige Weg, später etwas belegen zu können.

Häufige Fragen

Kurz und klar beantwortet.

Gibt es eine Promillegrenze für Zustimmung?

Nein. Maßgeblich ist, ob die Person erkennbar noch einen Willen bilden und äußern kann.

Was, wenn wir beide betrunken waren?

Eigener Alkoholkonsum entlastet nicht. Wer nicht mehr einschätzen kann, ob der andere zustimmungsfähig ist, hört auf.

Was tun bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen?

Nicht allein bleiben, ärztliche Hilfe aufsuchen und schnell eine Urinprobe geben – die Nachweiszeit ist kurz.

Nächster Schritt

Erst ansehen. Dann selbst entscheiden.

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