Alkohol und Zustimmung
Rausch macht Zustimmung unsicher – und ab einem gewissen Punkt unmöglich.
Alkohol senkt Hemmungen und verändert die Wahrnehmung. Das ist der Grund, warum viele Verabredungen mit einem Getränk beginnen, und zugleich der Grund, warum die Grenze unscharf wird.
Eine brauchbare Faustregel: Wer erkennbar mehr getrunken hat als man selbst, ist kein Gegenüber für eine Entscheidung, die Folgen hat. Wer lallt, schwankt oder Lücken in der Erinnerung hat, kann nicht wirksam zustimmen.
Rechtlich schützt der eigene Rausch nicht davor, sich strafbar zu machen. Wer sich darauf beruft, selbst betrunken gewesen zu sein, hat damit keine Entlastung.