Was die Vertrauensperson wissen muss
Vier Angaben genügen: mit wem, wo, wann, und wann man sich wieder meldet. Dazu ein Bildschirmfoto des Profils und, wenn vorhanden, die Telefonnummer der anderen Person.
Wichtig ist, dass diese Person von ihrer Rolle weiß. Jemand, dem man wortlos einen Standort schickt, hebt im Zweifel nicht ab, weil er den Zusammenhang nicht kennt.
- Name oder Anzeigename und ein Bild aus dem Profil
- Ort und Uhrzeit des Treffens
- Zeitpunkt, zu dem man sich meldet
- Was zu tun ist, wenn diese Meldung ausbleibt
Der Ablauf
Vor dem Treffen die Angaben schicken. Zur vereinbarten Zeit meldet man sich kurz – ein Wort genügt. Kommt diese Meldung nicht, ruft die Vertrauensperson an; wird nicht abgehoben, weiß sie, wo man ist.
Ein zweiter, oft unterschätzter Nutzen: Der vereinbarte Anruf ist ein eleganter Ausstieg. Wer gehen will, hat einen Grund, den niemand hinterfragt, und muss nichts erklären.
Standort teilen – befristet
Gängige Messenger können den Standort für eine begrenzte Zeit teilen. Das ist praktisch für einen Abend und sollte danach wieder abgestellt werden; ein dauerhaft geteilter Standort ist ein Risiko für sich, besonders wenn das Verhältnis zu dieser Person sich einmal ändert.
Wer niemanden hat, den er fragen kann, kann sich behelfen: eine Nachricht an sich selbst mit allen Angaben, ein Kalendereintrag, oder eine Notiz zu Hause. Das ersetzt keinen Menschen, ist aber besser als nichts.
Der andere Blickwinkel
Wer erfährt, dass die Gegenseite jemanden eingeweiht hat, sollte das nicht als Misstrauen lesen. Es ist eine Vorsichtsmaßnahme gegenüber einer Situation, nicht gegenüber einer Person – und sie schützt am Ende beide.
Verärgert darauf zu reagieren, ist umgekehrt ein deutliches Warnzeichen. Wer Wert darauf legt, dass niemand von dem Treffen weiß, hat dafür einen Grund, der selten harmlos ist.