Nicht weiter erklären
Eine zweite Erklärung wird als Verhandlungsangebot gelesen und erzeugt eine dritte Nachricht. Wer nach einer klaren Absage weiterschreibt, sucht keine Information, sondern eine Änderung der Entscheidung.
Deshalb gilt: nach der Absage keine Antwort mehr. Das fühlt sich unhöflich an und ist die einzige Reaktion, die die Sache tatsächlich beendet.
- Nach der Absage nicht mehr antworten
- Blockieren – ohne Ankündigung
- Melden, wenn der Ton übergriffig wird
- Bei Drohungen Beweise sichern und Anzeige erstatten
Blockieren und melden
Blockieren wirkt sofort und beidseitig, ohne Benachrichtigung. Es muss nicht angekündigt und nicht begründet werden.
Melden ist der zweite Schritt und der wichtigere für alle anderen: Weiterschreiben nach einer erkennbaren Ablehnung verstößt gegen die Nutzungsbedingungen, und die Moderation kann nur eingreifen, wenn sie davon erfährt. Vor dem Blockieren Bildschirmfotos sichern – danach ist der Verlauf nicht mehr zugänglich.
Wenn es weitergeht
Legt sich jemand neue Konten zu, sucht über andere Wege Kontakt oder taucht im Alltag auf, ist die Schwelle zur Nachstellung erreicht. Das ist eine Straftat und kein Beziehungsproblem.
Dann hilft ein Verlaufsprotokoll: jeder Vorfall mit Datum, Uhrzeit, Art und Beleg. Ohne diese Dokumentation ist ein Muster schwer nachzuweisen, und genau darauf kommt es an.
Weitere Möglichkeiten
Nach dem Gewaltschutzgesetz kann das Amtsgericht Kontakt- und Näherungsverbote aussprechen; bei Gefahr geht das auch im Eilverfahren. Beratungsstellen begleiten diesen Weg kostenlos.
Bei akuter Bedrohung ist die 110 richtig. Das ist keine Übertreibung – Nachstellung wird ernst genommen, und ein früher Vorgang ist später hilfreich.