Lustnah
Sicherheit und Schutz

Stalking

Beharrliches Nachstellen, das das Leben einer Person beeinträchtigt.

Stalking umfasst wiederholte Kontaktversuche, Auflauern, Bestellungen im fremden Namen und die Kontaktaufnahme über Dritte. Es ist nach § 238 StGB strafbar.

Es beginnt oft harmlos: eine Nachricht zu viel nach einer Absage, ein Auftauchen an einem Ort, den man erwähnt hat. Wer das früh benennt und den Kontakt vollständig abbricht, verhindert häufig die Steigerung.

Wichtig ist Lückenlosigkeit: keine Antworten mehr, auch keine ablehnenden. Jede Reaktion bestätigt, dass Kontakt möglich ist.

Zuletzt überarbeitet am 17.08.2026. Alle Begriffe