Die drei Stufen
Erstens die Pause: Benachrichtigungen aus, ein paar Tage nicht anmelden. Nichts ändert sich, nichts geht verloren. Zweitens die Unsichtbarkeit: Das Profil erscheint nicht mehr in der Übersicht, bestehende Unterhaltungen laufen weiter. Drittens die Löschung.
Für die allermeisten Situationen reicht die erste Stufe. Wer sich überfordert fühlt, braucht selten eine endgültige Entscheidung, sondern eine Woche Ruhe.
- Pause: Benachrichtigungen aus, nicht anmelden
- Unsichtbar: nicht mehr in der Übersicht
- Löschung: endgültig, mit Datenlöschung
- Bei bezahlter Mitgliedschaft vorher kündigen
Was bei der Löschung passiert
Profil, Bilder und persönliche Angaben werden entfernt. Nachrichten sind für die Gegenseite in ihrem Verlauf noch vorhanden, weil sie zugleich deren Daten sind – das ist bei allen Diensten so und lässt sich nicht einseitig auflösen.
Bestimmte Daten müssen aus rechtlichen Gründen befristet aufbewahrt werden, etwa Abrechnungsunterlagen. Was aufbewahrt wird und wie lange, steht in der Datenschutzerklärung.
Vor der Löschung
Bei einer bezahlten Mitgliedschaft ist zuerst zu kündigen: Ein gelöschtes Konto beendet nicht automatisch einen laufenden Vertrag. Wer erst löscht, zahlt unter Umständen weiter.
Wer seine Daten mitnehmen will, kann vorher eine Datenkopie anfordern. Nach der Löschung ist das nicht mehr möglich, weil es dann nichts mehr herauszugeben gibt.
Die eigenen Rechte
Das Recht auf Löschung folgt aus der Datenschutz-Grundverordnung und muss ohne Hürden umsetzbar sein. Eine Löschung, die nur telefonisch oder nach mehreren Rückfragen möglich ist, ist unzulässig.
Wer beim Löschen mit Rabatten und Zwischenseiten aufgehalten wird, hat es mit einer Gestaltung zu tun, die auf Bindung statt Zufriedenheit setzt. Auch das ist ein Grund, sich einen Anbieter genauer anzusehen.