Selbstbestimmung
Das Recht, über den eigenen Körper und die eigenen Kontakte zu entscheiden.
Sexuelle Selbstbestimmung ist der Ausgangspunkt: Jede Person entscheidet, mit wem, wann, wie und wie lange – und kann jede Entscheidung zurücknehmen.
Daraus folgt auch die Pflicht, dieselbe Entscheidungsfreiheit bei anderen anzuerkennen, auch wenn ihre Entscheidung enttäuscht.
Alle Regeln über Zustimmung sind letztlich Ableitungen aus diesem einen Grundsatz.
Aus dem Grundsatz folgt auch, dass eine Entscheidung keiner Begründung bedarf. Wer erklärt, warum er nicht will, tut das freiwillig – die Erwartung, eine Absage müsse plausibel sein, kehrt das Verhältnis um.