Datenschutzbehörde
Die Aufsicht, an die man sich bei Verstößen wenden kann.
Jedes Bundesland hat eine Datenschutzaufsicht. Eine Beschwerde ist kostenlos und formlos möglich.
Sinnvoll ist sie, wenn eine Auskunft nicht beantwortet, eine Löschung verweigert oder eine Einwilligung nicht eingeholt wurde.
Die Behörde ersetzt keinen Anwalt, kann aber prüfen und anordnen – und das kostet einen Anbieter mehr als eine ignorierte Mail.
Die zuständige Behörde richtet sich nach dem Sitz des Anbieters, nicht nach dem eigenen Wohnort. Bei Anbietern außerhalb Deutschlands ist die Behörde des jeweiligen EU-Landes zuständig; die eigene Landesbehörde leitet weiter.