Lustnah
Plattform und Technik

Hausrecht des Betreibers

Warum ein Betreiber Konten sperren darf – und wo die Grenze liegt.

Eine Plattform ist kein öffentlicher Raum. Der Betreiber darf entscheiden, wer mitmacht, und das entspricht dem Hausrecht eines Ladeninhabers.

Grenzen setzt das Vertragsverhältnis: Wer bezahlt hat, hat einen Anspruch, und eine Sperre ohne Grund kann eine Rückzahlung auslösen. Willkür ist also erlaubt in dem Sinne, dass keine Begründungspflicht besteht – aber sie kostet.

Seit dem Digital Services Act müssen größere Anbieter eine Sperre begründen und eine Beschwerdemöglichkeit anbieten. Kleine Plattformen sind davon teilweise ausgenommen, tun aber gut daran, es genauso zu halten.

Für Betroffene ist der praktische Weg: schriftlich widersprechen, den Grund erfragen, bei einer bezahlten Mitgliedschaft die anteilige Rückzahlung verlangen.

Zuletzt überarbeitet am 17.08.2026. Alle Begriffe