Barrierefreiheit
Ob eine Seite auch mit Einschränkungen nutzbar ist.
Kontrast, Schriftgröße, Bedienbarkeit mit der Tastatur, sinnvolle Beschriftungen für Screenreader: Davon hängt ab, ob Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungseinschränkung teilnehmen können.
Es nützt auch allen anderen – bei Sonnenlicht, mit einer Hand, mit müden Augen.
Seit 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für viele private Anbieter.
Für Profile heißt das praktisch: Bildbeschreibungen nutzen, wo es sie gibt, und nicht ausschließlich über Bilder kommunizieren. Wer alles Wesentliche in ein Foto packt, schließt jeden aus, der es nicht sehen kann.