Lustnah
Sicherheit und Schutz

Nutzung am Arbeitsplatz

Warum Kontaktplattformen nicht auf den Dienstrechner gehören.

Dienstliche Geräte und Netze sind in der Regel protokolliert. Was dort aufgerufen wird, kann nachvollziehbar sein, unabhängig davon, ob jemand aktiv hinsieht.

Dazu kommt der arbeitsrechtliche Aspekt: Private Nutzung ist häufig untersagt und kann abgemahnt werden.

Wer unterwegs schreiben möchte, nutzt das eigene Telefon im Mobilfunknetz statt des Firmen-WLANs.

Dasselbe gilt für dienstliche Mailadressen. Wer sie zur Anmeldung verwendet, verliert im Zweifel den Zugang zum Konto beim Jobwechsel – und die Bestätigungsmails liegen in einem Postfach, auf das andere Zugriff haben können.

Zuletzt überarbeitet am 17.08.2026. Alle Begriffe